Depot & Steuern | Grundlagen Teil 10/11

Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag einfach erklärt

Aktualisiert: 23. Juni 2026

Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag – klingt erst einmal nach trockenem Beamtendeutsch. Und tatsächlich: Sobald man sich mit dem Thema beschäftigt, tauchen schnell immer neue Begriffe auf, die gerade am Anfang unnötig kompliziert wirken.

Dabei steckt dahinter eigentlich eine simple Botschaft: 1.000 Euro steuerfrei pro Jahr – vorausgesetzt, du weißt wie.

Deshalb konzentrieren wir uns hier bewusst auf das Wesentliche. Auf Sonderfälle und Steuerdetails gehe ich später in eigenen Beiträgen ein.

Und noch ein kurzer Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Juni 2026) und stellt keine Steuerberatung dar.

Warum Kapitalerträge versteuert werden

Bevor wir uns anschauen, wie du deine Steuerlast reduzieren kannst, kurz die grundlegende Frage: Warum gibt es überhaupt Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne?

Ganz einfach: Auch Kapitalerträge gelten in Deutschland als Einkommen – und Einkommen wird besteuert.

Die sogenannte Kapitalertragsteuer – umgangssprachlich auch Abgeltungsteuer ↗ genannt – wird auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs erhoben. In der Praxis übernimmt das direkt deine Bank oder dein Broker. Die Steuer wird automatisch an das Finanzamt abgeführt – du siehst auf deinem Verrechnungskonto nur den eingegangenen Nettobetrag. Also insgesamt sehr unkompliziert für dich in der Abwicklung.

Was ist die Abgeltungsteuer und wie hoch ist sie?

Alle Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % besteuert. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer – insgesamt etwa 26 bis 28 %.

Ein einfaches Beispiel: Du erhältst 100 € Dividende vor Steuern. Nach Abzug aller Zuschläge bleiben dir etwa 72 bis 74 €. Den Rest führt die Bank direkt ans Finanzamt ab.

Freistellungsauftrag einrichten und nutzen

Jetzt kommt der Teil, der sich für dich als Anleger wirklich lohnt.

Jede Person, die in Deutschland steuerlich ansässig ist, hat Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag ↗ – aktuell 1.000 € pro Person und Jahr, bei Ehepaaren 2.000 €. Auch Kinder haben diesen Freibetrag, allerdings nur wenn das Depot auf ihren Namen läuft.

Damit das automatisch berücksichtigt wird, musst du einen sogenannten Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker einrichten. Das geht in wenigen Minuten im Onlinebanking – und lohnt sich sofort.

Du kannst den Freibetrag auch auf mehrere Banken aufteilen, solange die Gesamtsumme 1.000 € nicht überschreitet:

Bank A:

500 € Zinsen erwartet → 500 € Freistellungsauftrag erteilen

Broker B:

400 € Dividenden erwartet → 400 € Freistellungsauftrag dort erteilen

So nutzt du deinen Freibetrag optimal – ohne unnötig Steuern zu zahlen.

Was passiert, wenn du den Freibetrag überschreitest?

Auf alles was über deine eingetragenen Freibeträge hinausgeht, wird automatisch Abgeltungsteuer fällig. Planst du größere Verkäufe von Aktien oder ETFs, lohnt es sich, den Freistellungsauftrag vorher anzupassen.

Was passiert, wenn du ihn nicht nutzt?

Der nicht genutzte Teil verfällt am Jahresende – ein Übertrag ist nicht möglich. Im neuen Jahr startet der Freibetrag wieder bei 1.000 €. Deshalb lohnt es sich, die Aufträge regelmäßig zu prüfen und an die erwarteten Kapitalerträge anzupassen.

Beispiel 1:

1.000 € Dividenden, Freistellungsauftrag eingerichtet → Steuer: 0 €

Beispiel 2:

500 € Dividenden, kein Freistellungsauftrag → Steuer: ca. 130–140 €

Was passiert, wenn du den Freistellungsauftrag vergisst?

Kann passieren. Auch erfahrenen Anlegern.

Verloren ist das Geld trotzdem nicht. Du kannst ihn jederzeit nachträglich einrichten. Bereits abgeführte Steuern bekommst du über deine Steuererklärung zurück – dafür brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank, die du zu Beginn eines neuen Jahres erhältst.

Für welche Kapitalerträge die Abgeltungsteuer gilt

Die Abgeltungsteuer gilt für alle Kapitalerträge – Dividenden, Zinsen, Kursgewinne aus Verkäufen von Aktien und ETFs sowie ETF-Ausschüttungen.

Es gibt außerdem Sonderregeln bei ETFs – Stichwort Vorabpauschale und Teilfreistellung – sowie sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Beides lasse ich hier bewusst weg. Dazu folgen eigene Artikel.

Auf den Punkt gebracht

Kapitalerträge werden in Deutschland grundsätzlich besteuert – aber mit einem Freibetrag, den viele Anleger nicht vollständig nutzen.

Und genau hier macht der Freibetrag den Unterschied: Alles, was du nicht an Steuern zahlst, kannst du direkt wieder investieren.

Im letzten Kapitel der Grundlagen schauen wir uns an, wie du Aktien und ETFs wieder verkaufst – also den Schritt, mit dem sich deine Investition am Ende auszahlt.

Meine persönlichen Erfahrungen

Es gibt ja dieses zynische Sprichwort, dass nur zwei Dinge im Leben wirklich sicher sind: der Tod und die Steuern. An ersterem lässt sich weder rütteln noch optimieren. Aber immerhin an den Steuern.

Rückblickend kann ich glücklicherweise sagen, beim Thema Freistellungsauftrag keine Fehler gemacht zu haben. Das ist schon mal was. Und selbst wenn – zu viel gezahlte Steuern lassen sich ja zurückholen.

Da ich schon viele Jahre vor meinem Gang an die Börse Festgeldkonten hatte, war mir das Thema nicht ganz unbekannt. Ich habe den Freistellungsauftrag von Anfang an berücksichtigt. Sehr einfach wurde es dadurch, dass ich irgendwann alle Konten und das Depot zu einer einzigen Bank zusammengeführt habe. Seitdem hinterlege ich dort einfach den Maximalbetrag – und muss mich eigentlich nicht weiter damit beschäftigen.

In manchen Jahren nutze ich den Freibetrag nicht vollständig aus, weil ich keine größeren Verkäufe getätigt habe. In anderen Jahren bin ich drüber. So einfach ist das.

Wenn man bedenkt, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen – Stichwort private Altersvorsorge und der Zustand der Rentenkassen – würde ich mir wünschen, dass der Staat die Freibeträge deutlich anhebt. Aber das ist die Sicht eines Sparers auf die Steuern. Und wer zahlt schon gerne mehr als nötig. Das andere ist Politik – kein Investieren.

Vertiefende Beiträge

Mehr zum Thema Reinvestition und Vermögensaufbau:

→ Dividenden reinvestieren – warum Wiederanlage langfristig so wirkungsvoll ist

Wie der Zinseszinseffekt deinen Vermögensaufbau beschleunigen kann: 

→ Zinseszinseffekt einfach erklärt – warum Zeit der entscheidende Faktor ist

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