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Rentenlückenrechner

Aktualisiert: 23. August 2026

Mit dem Rentenlückenrechner ermittelst du die Lücke zwischen deinem gewünschten Einkommen im Ruhestand und deinen bekannten Alterseinkünften – heute und hochgerechnet auf deinen Renteneintritt. Berücksichtigt werden deine gesetzliche Rente sowie optional weitere Alterseinkünfte wie Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, Mieteinnahmen und Kapitalerträge, jeweils inklusive einer vereinfachten Steuerschätzung.

Klicke auf ein Fragezeichen neben den Eingabefeldern, um eine kurze Erklärung zu erhalten. Unterhalb des Rechners findest du außerdem eine Erklärung, wie die Ergebnisse zu interpretieren sind, sowie ein kurzes FAQ.

Beachte bitte, dass dieser Rechner ein Werkzeug ist, das mit Annahmen arbeitet. Werte wie die erwartete Rentenanpassung, die allgemeine Inflation oder individuelle Steigerungsraten bei deinen weiteren Alterseinkünften beeinflussen das Ergebnis maßgeblich und können in der Realität abweichen.

In der Realität können sich gesetzliche Rentenanpassungen, steuerliche Regelungen und deine sonstigen Alterseinkünfte anders entwickeln als hier angenommen – insbesondere über einen so langen Zeitraum wie bis zu deinem Renteneintritt. Auch die genannten Beträge aus deiner Renteninformation sind Prognosen auf Basis deines bisherigen Versicherungsverlaufs, keine garantierte spätere Rentenhöhe.

Trag deine Werte möglichst konkret ein: Nutze für die gesetzliche Rente die Hochrechnung aus deiner aktuellen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung↗, und erkundige dich bei deinem Arbeitgeber, deinem Riester-Anbieter oder anderen Stellen nach realistischen Schätzwerten für deine weiteren Alterseinkünfte, statt grobe Vermutungen einzutragen.

Die Berechnung dient ausschließlich zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder finanzielle Beratung. Sie basiert auf den derzeit geltenden steuerlichen Regelungen in Deutschland und geht davon aus, dass diese bis zu deinem Renteneintritt unverändert bleiben. Die tatsächliche Steuerbelastung kann je nach persönlicher Situation und zukünftigen gesetzlichen Änderungen abweichen.

Der Rechner stellt außerdem keine Rentenberatung oder Handlungsempfehlung dar, sondern dient ausschließlich informativen Zwecken.

Rentenlückenrechner

Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser berechnet und nirgends gespeichert oder übertragen.

Dein heutiges Alter.
Das Alter, ab dem du in Rente gehen möchtest.
Netto-Betrag (nach Steuern/Sozialabgaben), in heutiger Kaufkraft. Als grobe Orientierung: viele Faustregeln nennen 70-80 % des letzten Nettoeinkommens, das ist aber nur ein Anhaltspunkt. Verglichen wird mit der geschätzten Netto-Summe deiner Alterseinkünfte weiter unten.
Nimm aus deiner Renteninformation die Hochrechnung "bei gleichbleibenden Beitragszahlungen, ohne Rentenanpassung" - nicht die bereits erworbene Anwartschaft (die lässt deine künftigen Beitragsjahre außen vor und ist zu niedrig) und nicht die 1-%/2-%-Hochrechnung (die trägst du unten separat bei der Rentenanpassung ein, sonst wird sie doppelt gezählt).
Nominale jährliche Steigerung deiner gesetzlichen Rente, unabhängig von der Inflation. Orientierung: die 1-%/2-%-Beispielrechnungen deiner Renteninformation. Wichtig: 1 % Rentenanpassung bedeutet nicht automatisch mehr Kaufkraft - bei 2 % Inflation gleichzeitig verliert die Rente trotzdem real an Wert. Wirkt sich nur mit aktivierter Inflations-Hochrechnung aus.
Dein individueller KV/PV-Abzug von der Bruttorente. Faustregel: ca. 12-13 % für gesetzlich pflichtversicherte Rentner (halber KV-Beitrag + halber Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung). Steht ggf. genauer in deinem Rentenbescheid oder bei deiner Krankenkasse.
Falls du kirchensteuerpflichtig bist (oder es im Ruhestand sein wirst): 9 % in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg.
Falls du zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch weitere regelmäßige Einkünfte im Ruhestand erwartest, aktiviere diese Option, um sie einzeln einzutragen.
Voraussichtlicher Bruttobetrag, in heutiger Kaufkraft. Riester-Renten sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig (anders als bei der gesetzlichen Rente ohne Freibetrag). Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen darauf grundsätzlich keine KV/PV-Beiträge an - für freiwillig Versicherte kann es anders aussehen.
Eigene jährliche Wachstumsrate statt allgemeiner Inflation - z. B. für steigende Mieteinnahmen, eine erwartete bAV-Anpassung durch den Arbeitgeber oder wachsende Dividenden. Ohne Aktivierung wächst der Betrag automatisch mit der Inflation (Kaufkraft bleibt konstant); mit 0 % bleibt er nominal gleich (Kaufkraft sinkt über die Jahre).
Voraussichtlicher Bruttobetrag, in heutiger Kaufkraft. Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig und - anders als Riester - auch KV/PV-beitragspflichtig, allerdings mit einem Freibetrag (2026: die ersten 197,75 €/Monat bleiben beitragsfrei).
Anders als bei der gesetzlichen Rente übernimmt hier niemand die Hälfte - der volle KV/PV-Satz (aktuell ca. 21 %) geht zu deinen Lasten. Vereinfachung: Der Rechner zieht ihn nur vom Teil oberhalb des Freibetrags ab - korrekt für die Krankenversicherung, bei der Pflegeversicherung gilt aber keine Freibetrags-, sondern eine Freigrenzen-Regelung (ab Überschreiten zählt die volle Betriebsrente). Der tatsächliche Abzug kann daher etwas höher liegen.
Eigene jährliche Wachstumsrate statt allgemeiner Inflation - z. B. für steigende Mieteinnahmen, eine erwartete bAV-Anpassung durch den Arbeitgeber oder wachsende Dividenden. Ohne Aktivierung wächst der Betrag automatisch mit der Inflation (Kaufkraft bleibt konstant); mit 0 % bleibt er nominal gleich (Kaufkraft sinkt über die Jahre).
Erwartete Mieteinnahmen nach laufenden Kosten (Instandhaltung, Verwaltung usw.), aber noch vor Steuern - in heutiger Kaufkraft. Steuerpflichtig, i. d. R. ohne KV/PV.
Eigene jährliche Wachstumsrate statt allgemeiner Inflation - z. B. für steigende Mieteinnahmen, eine erwartete bAV-Anpassung durch den Arbeitgeber oder wachsende Dividenden. Ohne Aktivierung wächst der Betrag automatisch mit der Inflation (Kaufkraft bleibt konstant); mit 0 % bleibt er nominal gleich (Kaufkraft sinkt über die Jahre).
Zinsen, Dividenden usw., Bruttobetrag in heutiger Kaufkraft. Werden nicht wie deine anderen Einkünfte behandelt, sondern separat über die Abgeltungsteuer (25 % + Soli, ggf. Kirchensteuer) und den Sparerpauschbetrag versteuert, ohne KV/PV.
Eigene jährliche Wachstumsrate statt allgemeiner Inflation - z. B. für steigende Mieteinnahmen, eine erwartete bAV-Anpassung durch den Arbeitgeber oder wachsende Dividenden. Ohne Aktivierung wächst der Betrag automatisch mit der Inflation (Kaufkraft bleibt konstant); mit 0 % bleibt er nominal gleich (Kaufkraft sinkt über die Jahre).
Zeigt zusätzlich, wie groß die Lücke nominal (inkl. Inflation) bei Renteneintritt ausfallen würde - inklusive Rentenanpassung und eigener Steigerungsraten. Ein höherer nominaler Wert bedeutet nicht automatisch eine größere Lücke in echter Kaufkraft.
Angenommene jährliche Inflation für Wunsch-Einkommen und die weiteren Alterseinkünfte. Für die gesetzliche Rente gilt stattdessen die Rentenanpassung.

Wie du die oben angezeigten Ergebnisse richtig interpretierst

Erste Karte: Deine monatliche Rentenlücke (heutige Kaufkraft)

Die Differenz zwischen deinem gewünschten Netto-Einkommen und der geschätzten Netto-Summe deiner Alterseinkünfte, in heutiger Kaufkraft. Ein Minus zeigt eine Lücke (dir fehlt monatlich Geld), ein Plus einen Überschuss (deine Einkünfte reichen bereits aus). Die Kartenfarbe wechselt entsprechend zwischen Orange und Grün.

Zweite Karte: Deine Rentenlücke bei Renteneintritt (zukünftige Euro)

Erscheint nur, wenn du die Hochrechnung aktiviert hast. Zeigt dieselbe Differenz, aber in den Euro, die zum Zeitpunkt deines Renteneintritts gelten würden – inklusive der bis dahin angenommenen Inflation, deiner Rentenanpassung sowie eventuell individuell abweichender Steigerungsraten. Ein höherer nominaler Betrag bedeutet nicht automatisch eine größere Lücke in echter Kaufkraft – er wächst schon allein dadurch, dass mehr Jahre bis zum Renteneintritt vergehen.

Detail: Gewünschtes monatliches Einkommen

Deine Eingabe, bei aktiver Hochrechnung zusätzlich nominal auf den Renteneintritt hochgerechnet.

Detail: Angenommener Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente

Der Anteil deiner gesetzlichen Rente, der laut aktueller Gesetzeslage steuerpflichtig ist – abhängig vom Jahr deines Renteneintritts. Er steigt seit 2023 um jährlich 0,5 Prozentpunkte und erreicht 2058 die vollen 100 %.

Detail: Alterseinkünfte einzeln und gesamt (brutto/netto, heute/nominal)

Für jede aktivierte Einkommensart zeigt der Rechner den geschätzten Netto-Betrag, darunter zusätzlich die Summe aller Einkünfte brutto und netto – jeweils in heutiger Kaufkraft und, bei aktiver Hochrechnung, zusätzlich nominal bei Renteneintritt. Die Berechnung unterscheidet sich je nach Einkommensart: Die gesetzliche Rente wird anteilig besteuert und mit dem hälftigen KV/PV-Beitrag belastet, Riester-Renten sind voll steuerpflichtig und in der Regel KV/PV-frei, Betriebsrenten sind voll steuerpflichtig und tragen den vollen KV/PV-Satz oberhalb eines Freibetrags, Mieteinnahmen sind steuerpflichtig ohne KV/PV, und Kapitalerträge werden separat über die pauschale Abgeltungsteuer und den Sparerpauschbetrag versteuert, ebenfalls ohne KV/PV. Der Rechner rechnet diese Unterschiede automatisch für dich durch – du musst dafür nichts weiter einstellen.

Detail: Jahre bis zum Renteneintritt

Die Differenz zwischen deinem aktuellen Alter und deinem geplanten Rentenalter – Grundlage für die Hochrechnung.

Hinweisboxen am Ende

Die erste Box ordnet das Ergebnis ein und verweist auf die passenden nächsten Schritte. Da der Rechner nur eine monatliche Lücke liefert, aus der sich noch keine Sparrate ableiten lässt, empfiehlt die Box eine zweistufige Werkzeugkette: Zuerst der Entnahmerechner, um aus der monatlichen Lücke und deiner geschätzten Rentenbezugsdauer den insgesamt benötigten Kapitalbetrag bei Renteneintritt zu ermitteln – anschließend der Sparzielrechner, um zu berechnen, wie du dieses Kapital am besten ansparen könntest. Die zweite Box erklärt, worauf sich die Steuerschätzung stützt und welche Vereinfachungen sie enthält.

Häufig gestellte Fragen

Wie genau ist die Steuerschätzung?

Der Rechner schätzt die Steuerlast auf Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs, der gesetzlichen Rentenbesteuerung und der Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen – jede Einkommensart wird dabei mit den für sie geltenden Regeln durchgerechnet. Vereinfacht werden unter anderem kleinere Pauschbeträge, der Sonderausgabenabzug für KV/PV-Beiträge sowie der Solidaritätszuschlag. Auch Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag werden für die Zukunft mit der angenommenen Inflation fortgeschrieben, was gesetzlich nicht garantiert ist. Für eine verbindliche Einschätzung hilft ein Blick in einen aktuellen Rentenbescheid oder ein Gespräch mit einer Steuerberatung.

Warum zeigt der Rechner keinen einzelnen "benötigten Kapitalbetrag" an?

Wie viel Kapital du brauchst, um eine monatliche Lücke über deine gesamte Rentenphase zu finanzieren, hängt unter anderem davon ab, wie lange das Kapital reichen soll und welche Rendite es währenddessen noch erzielt. Das seriös in eine einzelne Zahl zu packen, erfordert eine eigene Entnahme-Berechnung. Dieser Rechner beantwortet bewusst nur die erste, zentrale Frage – wie groß die Lücke überhaupt ist – und verweist für die Kapitalfrage auf den Entnahmerechner.

Was ist der Unterschied zwischen "heute" und "nominal bei Renteneintritt"?

„Heute“ ist die Lücke in heutiger Kaufkraft, unabhängig davon, wie viele Jahre bis zur Rente vergehen. „Nominal bei Renteneintritt“ rechnet dieselbe Lücke mit der angenommenen Inflation (und für die gesetzliche Rente mit der separat eingestellten Rentenanpassung) auf den tatsächlichen Zeitpunkt deines Renteneintritts hoch. Je mehr Jahre bis dahin vergehen, desto größer wird der nominale Betrag – das ist erwartbar und bedeutet nicht automatisch eine größere Lücke in echter Kaufkraft.

Was ist der Unterschied zwischen der Rentenanpassung und der allgemeinen Inflation?

Die Rentenanpassung betrifft ausschließlich deine gesetzliche Rente und wird separat eingestellt, weil sie sich in der Praxis anders entwickelt als die allgemeine Inflation – deine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nennt dafür meist Beispielrechnungen mit 1 % und 2 %. Die allgemeine Inflationsrate gilt dagegen für dein gewünschtes Einkommen sowie für die weiteren Alterseinkünfte, sofern du dort keine eigene Steigerungsrate aktivierst. Wichtig: Eine Rentenanpassung von z. B. 1 % bedeutet bei gleichzeitig 2 % Inflation, dass deine Rente trotz der Anpassung real an Kaufkraft verliert.

Wie funktionieren die individuellen Steigerungsraten bei den weiteren Alterseinkünften?

Standardmäßig (Checkbox deaktiviert) wächst eine Einkommensart automatisch mit der allgemeinen Inflation mit – ihre Kaufkraft bleibt also über die Jahre konstant. Aktivierst du die Checkbox, kannst du stattdessen eine eigene jährliche Rate eintragen, etwa für eine erwartete bAV-Anpassung oder wachsende Kapitalerträge. Planst du gar keine Erhöhung, aktiviere die Checkbox und trag 0 % ein – das unterscheidet sich von der deaktivierten Checkbox, bei der automatisch die allgemeine Inflationsrate verwendet wird.

Welche gesetzliche Rentenprognose sollte ich eintragen?

Verwende aus deiner Renteninformation die Hochrechnung „bei gleichbleibenden Beitragszahlungen, ohne Rentenanpassung“ – nicht die bereits erworbene Anwartschaft (die lässt künftige Beitragsjahre außen vor und ist zu niedrig) und nicht die 1-%/2-%-Hochrechnung (die trägst du separat bei der Rentenanpassung ein, sonst wird sie doppelt gezählt).

Warum unterscheiden sich KV/PV-Abzüge je nach Einkommensart?

Auf die gesetzliche Rente zahlst du nur den hälftigen KV/PV-Beitrag, ähnlich wie während der Erwerbstätigkeit. Bei Betriebsrenten trägst du dagegen den vollen Satz, allerdings erst oberhalb eines monatlichen Freibetrags. Riester-Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge sind für gesetzlich pflichtversicherte Rentner in der Regel KV/PV-frei. Der Rechner berücksichtigt diese Unterschiede automatisch, du musst dafür nur die jeweiligen Prozentsätze eintragen, die für dich zutreffen.

Was, wenn ich meine gesetzliche Rente noch nicht genau kenne?

Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung liefert einen guten Schätzwert, meist ab dem 27. Lebensjahr automatisch zugeschickt. Die dort genannten Werte sind Prognosen auf Basis deines bisherigen Versicherungsverlaufs und keine garantierte spätere Rentenhöhe.

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